TEMPO 100 REGELUNG Kfz - Anhänger
Die 100-km/h-Regelung ist ein alter Hut. Trotzdem wirft sie immer wieder Fragen auf, die der Gesetzgeber selbst durch eine Vereinfachung der Regelung im Jahr 2005 nicht abschließend und
einheitlich beantworten konnte.
Wir haben darum die wichtigsten Eckpunkte nochmals zusammengestellt und darauf aufbauend eine Checkliste entwickelt, die wir Ihnen als Gratis-Download zur Verfügung
stellen.
Schon seit dem 21.10.2005 ist die 100 km/h-Regelung grundlegend verändert worden. Hintergrund der Änderung war, dass die gesetzlichen Regelungen für Gespanne an die technische Entwicklung
der Fahrzeuge angepasst werden sollte. Im Wesentlichen beinhalten die Änderungen, ...
... dass die Bindung des Anhängers an ein bestimmtes Zugfahrzeug entfällt.
... dass am Zugfahrzeug keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht werden muss.
... dass die gesetzlichen Massenverhältnisse für bestimmte Kombinationen erhöht wurden.
Wo darf man 100 km/h fahren?
Grundsätzlich dürfen Gespanne auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen 100 km/h schnell sein. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Gespanne Tempo 80.
Muss der Anhänger mit einer Plakette ausgestattet sein?
Ja. Das Zugfahrzeug muss diese Plakette nicht mehr tragen, der Anhänger nach wie vor. Diese erhalten Sie im Regelfall nach der Genehmigung vom Straßenverkehrsamt.
Ist ein Gutachten des TÜV notwendig?
Ja. Eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation (z.B. TÜV), ein Sachverständiger oder ein Prüfungsingenieur muss bestätigen, dass die Voraussetzungen (siehe Checkliste unten) von einer
bestimmten Zugfahrzeug-Anhänger-Kombination erfüllt werden. Ausnahme: Der Hersteller des Anhängers hat dies bereits freigegeben - dann reicht die Fahrgestellnummer für eine Zulassung. Mit dem
Gutachten bzw. der Freigabe des Herstellers gehen Sie zum Straßenverkehrsamt und beantragen eine 100-km/h-Genehmigung.
Gelten die gleichen Regelungen für gebremste und ungebremste Anhänger?
Nein. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber Unterschiede zwischen ungebremsten Anhängern, Caravans und sonstigen gebremsten Anhängern vorgesehen (vgl. Checkliste)
Was muss sonst alles beachtet werden?
Laden Sie sich hier die Checkliste herunter!
Quelle: Bünte, Miedel, Spitzer, Lauffs, 2009. (Alle Angaben ohne Gewähr)